Mitglied werden

Wie werde ich Mitglied?

  • Antragsformular ausfüllen
  • Antrag per Mail an anmeldung@tennis-leer.de senden, per Post an den Verein schicken oder im Verein bei einem Vorstandsmitglied abgeben

 

Art der Mitgliedschaft Kosten
Einzelmitgliedschaft (ab 18J) 210€
Paare (Ehepaare/ Lebensgemeinschaften aus einem Haushalt je € 175,-) 350€
2 vollzahlende Elternteile aus einem gemeinsamen Haushalt + alle Kinder unter 18 bzw. Schüler/ Studenten/ Auszubildende über 18 mit vorliegender Bescheinigung 400€
1 Vollzahler + alle Kinder unter 18 bzw. Schüler/ Studenten/ Auszubildende über 18 mit vorliegender Bescheinigung 260€
Kinder unter 10 Jahren im 1. Beitragsjahr als Einzelbeitrag 0€
Jugendliche unter 18 bzw. Schüler/ Studenten/ Auszubildende über 18 mit vorliegender Bescheinigung als Einzelbeitrag 77€
Geschwister (unter 18) von einem Einzelbeitrag zahlenden Jugendlichen unter 18 bzw. Schüler/ Studenten/Auszubildende über 18 mit vorliegender Bescheinigung 52€
passive Mitglieder 41€
Neumitglieder im 1.Beitragsjahr 1/2 Beitrag X€
Ehemalige Mitglieder als „Wiederkehrer“ nach 5 vollen Jahren Nichtmitgliedschaft 1/2 Beitrag im 1.Beitragsjahr X€
Zweitmitgliedschaft von Personen, die bereits in einem anderen Tennisverein nachweislich Mitglied sind und neu in unseren Verein eintreten. Die weiterhin bestehende Vollmitgliedschaft muss schriftlich durch den „Heimatverein“ bestätigt und jedes Jahr bis zum 31.3. unaufgefordert vorgelegt werden. 75€
Arbeitsstunden
Jedes aktive Mitglied im Alter zwischen 16 und 70 Jahren muss mindestens 4 Stunden pro Jahr Arbeiten im bzw. für den Verein verrichten.
Soweit diese Mitarbeit insgesamt oder teilweise nicht geleistet wird, werden folgende Zusatzbeiträge für aktive Mitglieder erhoben:
– für Erwachsene € 10,00 pro Stunde, maximal € 40,00 pro Jahr
– für Jugendliche, Studenten oder Auszubildende bei entsprechendem Nachweis € 5,00 pro Stunde, maximal € 20,00 pro Jahr
Die Zusatzbeiträge werden spätestens mit den Mitgliedsbeiträgen des Folgejahres eingezogen. Bei Kündigung zu Beginn des Folgejahres.
Nachweis von Studenten / Schülern
Sobald Mitglieder das 18. Lebensjahr erreichen und zur Zahlung des „Erwachsenenbeitrages“ verpflichtet sind, liegt es in Ihrer eigenen Verantwortung,
dem Vorstand bis zum 15.03. eines jeden Jahres vor dem Einzug des Mitgliedbeitrags einen entsprechenden Nachweis (Schulbestätigung / Ausbildungsvertrag /
Immatrikulationsbescheinigung etc.) einzureichen, damit auch weiterhin die vergünstigten Beiträge berechnet werden können.